Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern beim ZV PFO die männliche Form (generisches Maskulinum) verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter (m/w/d). Die verkürzte Sprachform hat ausschließlich redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Dies entspricht im Übrigen der in der allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern vorgegebenen, sprachlichen Gestaltungsregel.