Amtliche
Bekanntmachungen


Empfängerüberprüfung
bei Überweisungen



SEPA Überweisungsträger Muster
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Entsprechend einer neuen gesetzlichen Vorgabe durch die EU wird ab dem 05.10.2025 bei jeder Überweisung und Echtzeitüberweisung eine Empfängerüberprüfung durchgeführt. Dabei wird geprüft, ob der eingegebene Empfängername mit dem für die IBAN hinterlegten Namen übereinstimmt.

Sollten Abweichungen festgestellt werden, werden Ihnen diese angezeigt und Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Überweisung dennoch ausführen oder abbrechen möchten.

Die Empfängerüberprüfung ist somit eine neue Sicherheitsfunktion für Sie. Die Überprüfung läuft vollautomatisch und ist für Sie kostenfrei. 

Die Pfofelder Gruppe als Kontoinhaber hat bei ihren Banken zusätzlich zu ihrer komplett ausgeschriebenen Bezeichnung nachfolgende Empfängernamen hinterlegt:

ZV Pfofelder Gruppe

ZV Wasserversorgung Pfofelder Gruppe

ZV WV Pfofelder Gruppe

Pfofelder Gruppe

 

Verwenden Sie einen dieser Namen bei Ihren Überweisungen an uns, werden bei der Empfängerüberprüfung keine Abweichungen festgestellt und die Überweisung läuft automatisch durch.


Auftrags- /
Vergabebekanntmachungen



Haushaltssatzung 2025



Titelseite der  Haushaltssatzung
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Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beinhaltet den Erfolgsplan (Erträge und Aufwendungen) und den Vermögensplan (Einnahmen und Ausgaben), Kreditaufnahmen für Investitionen, Verpflichtungsermächtigungen und den Höchstbetrag der Kassenkredite.

Die aktuelle Satzung wurde im Amtsblatt Nr. 40 des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen am 04.10.2025 unter der Nummer 137 veröffentlicht.

Zur Ansicht der Haushaltssatzung klicken Sie hier


Zuwendungsbescheid



Titelseite der  Haushaltssatzung
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Einsatz energieeffizienter Pumpen im Pumpwerk Theilenhofen der Pfofelder Gruppe

Dem Zweckverband zur Wasserversorgung der Pfofelder Gruppe wurde mit Förderkennzeichen 67K32541 am 25.09.2025 der Zuwendungsbescheid aus dem Klima- und Transformationsfonds zum Einsatz energieeffizienter Pumpen im Pumpwerk Theilenhofen erteilt.

Der Zuwendungsbescheid gilt für den Zeitraum vom 01.11.2025 bis 31.10.2027 (Bewilligungszeitraum).

Die Maßnahme wird gefördert durch das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN). Bis zum 01.11.2025 erfolgte die Förderung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).

Nationale Klimaschutzinitiative:

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab. Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.